In der Ortsgemeinde Hilgenroth wird seit einiger Zeit vermehrt festgestellt, dass Pferde auf öffentlichen Straßen und Wegen deutliche Spuren hinterlassen. Gerade im Umfeld der ortsansässigen Pferdehalterinnen und Pferdehalter sowie auf den regelmäßig berittenen Strecken kommt es immer wieder zu nicht beseitigtem Pferdemist. Auch wenn sich solche Hinterlassenschaften während eines Ausritts nicht vermeiden lassen, bleibt dennoch die Pflicht zur unverzüglichen Entfernung bestehen.
Diese Verpflichtung ergibt sich klar aus geltendem Recht. Nach § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen verboten und, sofern sie dennoch entstehen, ohne Verzögerung zu beseitigen. Die dazugehörige Verwaltungsvorschrift nennt ausdrücklich auch Viehkot und selbstverständlich gilt das auch für alle anderen „Hinterlassenschaften“. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Kommt es infolge einer Verschmutzung zu einem Unfall, haftet zudem der Verursachende.
Die Ortsgemeinde Hilgenroth appelliert daher eindringlich an alle Pferdehalterinnen und Pferdehalter sowie an die Reiterinnen und Reiter der örtlichen Reitställe, dafür zu sorgen, dass Pferdeäpfel auf Straßen und Wegen zeitnah entfernt werden und alle Verantwortlichen entsprechend sensibilisiert werden. Die Beseitigung dient nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern auch der Rücksichtnahme gegenüber allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Die Ortsgemeinde dankt allen, die durch ihr verantwortungsbewusstes Handeln zu einem sauberen und sicheren Ortsbild beitragen.
